Feuerwehr-Reglement von 1997
Mit dem kantonalen Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und der Verordnung über die Feuerwehr vom 7. März 1979 wurden die Gemeinden verpflichtet, eine kommunale Feuerwehrverordnung zu erlassen. Die Kantonale Gebäudeversicherung Zürich (GVZ) stellte dazu eine Mustervorordnung den Gemeinden zur Verfügung.
Mit der Gesetzesänderung vom 2. Juni 1991 wurde die Feuerwehrpflicht im Kanton Zürich aufgehoben. Damit wurden in den Gemeinden die meisten Vorschriften und Erlassen überflüssig oder hinfällig.
Dennoch sollten die Gemeinden in der Folge gestützt auf den §17 der Kantonalen Feuerwehrverordnung bis spätestens Ende 1997 ihre Feuerwehrverordnung anzupassen. Eine Arbeitsgruppe der Stadthalterkonferenz und des Gemeindepräsidentenverbandes übernahm es auch, dafür eine kommunale Muster-Feuerwehrverordnung auszuarbeiten und den Gemeinden zu überlassen.
Die Arbeitsgruppe erkannte aber rasch, dass die neuen kantonalen Vorschriften das Feuerwehrwesen derart umfassend regeln, dass für kommunale Feuerwehrverordnungen kein zwingender Bedarf mehr besteht. Auf die Ausarbeitung einer kommunalen Muster-Feuerwehrverordnung wurde darum verzichtet.
Die Stadthalterkonferenz und der Gemeindepräsidentenverband des Kantons Zürich informierten die Gemeinden am 4. Oktober 1995 mit einem Kreisschreiben über den Verzicht und forderten sie auf, ihre überholten kommunalen Feuerwehrverordnungen durch das zuständige Organ ersatzlos aufzuheben. Die Direktion des Innern schloss sich diesen Forderungen mit Brief vom 12. Oktober 1995 an, obgleich, wie sie festhielt, die anders lautenden Bestimmungen im Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (§18, Absatz 2) und in der Kantonalen Feuewehrverordnung (§17) vorläufig noch in Kraft waren.
Am 25. Juni 1997 wurde §17 der Kantonalen Feuerwehrverordnung (Pflicht der Gemeinden zur Anpassung ihrer Feuerwehrverordnungen bis Ende 1997) aufgehoben. Daraufhin haben praktisch alle Gemeinden im Kanton Zürich ihre Feuerwehrverordnungen gemäss den erwähnten Empfehlungen aufgehoben.
Die Gemeinde Basserdorf erliess für sich am 19. September 1997 ein Reglement, welches einige Bestimmungen der Ausführungesbestimmungen der GVZ noch präzisierte.