Bürgerwehren in Bassersdorf 1914–1919
Am 28. Juli 1914 brach der 1. Weltkrieg aus. Der Bundesrat ordnete am 1. August 1914 die Mobilmachung der Schweizer Armee an und die vereinigte Bundesversammlung wählte den Zürcher Oberstkorpskommandant Ulrich Wille zum General.
Über Truppeneinquartierungen in Bassersdorf im 1. Weltkrieg findet man weder in den Armeebefehlen der Armee noch in den Gemeindeakten etwas darüber, was aber nicht heisst, dass keine Truppen einquartiert waren. Dafür findet man erstaunliches in den Gemeinderatsprotokollen.
Prot vom 11.08.1914 Bürgerwehr bet Anordnung einer solchen:
- Um einigermassen in unserer Gemeinde während der Kriegszeit die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten wird beschlossen auch hier eine Bürgerwehr zu bilden.
Prot vom 27.08.1914 Vorschriften für die Bürgerwehr (gültig ab dem 21.08.1914):
Der Entwurf der Vorschriften über die Einführung der Bürgerwehr wurde verlesen, und festgesetzt wie folgt:
A. Organisation.
- Es wird eine Bürgerwehr-Kommission bestellt aus drei Mitgliedern, welche die Anordnungen des Gemeindrates zu vollziehen haben. Die Wahl dieser Kommission welche bereits bestellt erfolgt durch den Gemeindrat.
- Die Bürgerwehr besteht aus Ca 100 Mann, welche aus der neu eingeteilten Feuerwehrmannschaft rekrutiert werden.
- Dieselbe wird in Gruppen zu je 14 Mann, welche je eine Nacht den Wachtdienst zu besorgen haben, eingeteilt. Die Rekrutierung und die Einteilung der Gruppen ist Sache der Bürgerwehr-Kommission.
- Es können auch Tagwachen eingeführt werden, welche Massnahme vom Gemeindrat zu beschliessen ist.
B. Zweck
- Die Bürgerwehr hat den Zweck während dieser ernsten Zeit für Ruhe und Ordnung in der Gemeinde besorgt zu sein, allfällige Banden und Vaganten u.s.w. anzuhalten und die geeignet erscheinenden Massnahmen (Ausweisung oder Arretierung) zu treffen. Überhaupt hat diese für Sicherheit der Einwohner zu sorgen und deren Eigenthum zu schützen.
C. Dienstobliegenheiten
- Die spezielle Ausführung des Wachtdienstes ist Sache der Bürgerwehrkommission resp. des Wacht Chefs und erfolgt auf Anordnung des Gemeindrates gemäss besonderen Massnahmen ist der jeweilige Wacht-Chef kompetent.
- Dem Gemeindrat muss täglich, jeweilen Morgens, ein schriftlicher Rapport erstattet werden. Beschwerden gegenüber Anordnungen der Bürgerwehrkommission resp. der einzelnen Wacht-Chefs sind dem Gemeindrat einzureichen und zwar schriftlich und unter näherer Begründung.
- Die Mannschaft soll eine Armbinde als Abzeichen tragen die Bewaffnung besteht per Wachtposten in: 1 Ordonnanzgewehr und Stöcke.
Prot vom 20.09.1914 Bürgerwehr Vorschriften wird das Reglement der Bürgerwehr niedergeschrieben:
Das Reglement für die Ausübung des Wachtdienstes der Bürgerwehr Bassersdorf, welches im Sinne des gemeindrätlichen Beschlusses vom 21 August 1914 von der Bürgerwehrkommission ausgearbeitet worden wurde verlesen, und lautet wie folgt:
1. Die ganze Wachtgruppe von 13 Mann hat abends auf die angesetzte Zeit pünktlich anzutreten.
2. Der Wachtdienst dauert von abends 8 Uhr bis morgens 5 Uhr. Jm Bedürfnisfall liegt die Verlängerung und Anordnung der Dienstdauer in der Kompetenz des Wachtchefs.
3. Die jeweils aufgebotene Mannschaft wird in zwei Schichten eingeteilt. Während die erste Schicht von abends bis Ca Mitternacht den Wachtdienst besorgt, kann die zweite Schicht im Wachtlokal ruhen und hat dann durch Ablösung den Wachtdienst von Mitternacht bis morgens zu übernehmen. Die erste Schicht bleibt im Wachtlokal auf Pikett gestellt bis zur gemeinsamen Entlassung am Morgen. Beginn und Entlassung wird jeweilen der Mannschaft bekannt gegeben.
4. Jede Schicht ist in zwei Unterabteilungen von zwei Mann eingeteilt, von denen je einer mit einem Ordonanzgewehr ausgerüstet ist.
5. Die Gruppierung der einzelnen Wachtposten ist Sache des Wachtchefs und hat derselbe auf möglichst geeignete Zusammensetzung Bedacht zu nehmen.
6. Der Bewachungsrayon ist in drei Kreise eingeteilt von denen jeder von einem Doppelposten patrouilliert wird. Die Wachtchefs sind jedoch berichtigt im Bedürfnissfall die einzelnen Kreise zu vergrössern oder zu verändern.
Dienstobliegenheiten.
7. Alle Personen, sowie Fuhrwerke jeder Art, die nach nachts 11 Uhr, im Gemeindsbanne von einem Wachtposten getroffen werden, müssen angehalten werden und haben sich über ihre Personalien event. über den Grund ihres Hierseins genügend auszuweisen.
8. Ungenügender Ausweis führt zur Arretierung.
9. Umsicht und strenge, erste Pflichterfüllung, sowie Takt gegenüber der Bevölkerung wird in der Ausübung des Wachtdienstes von der
- Der Wachtdienst dauert von abends 8 Uhr bis morgens 5 Uhr.
- Die jeweils aufgebotene Mannschaft wird in zwei Schichten eingeteilt.
- Jede Schicht ist in zwei Unterabteilungen von zwei Mann eingeteilt, von denen je einer mit einem Ordonanzgewehr ausgerüstet ist
- Alle Personen, sowie Fuhrwerke jeder Art, die nach nachts 11 Uhr, im Gemeindsbanne von einem Wachtposten getroffen werden, müssen angehalten werden und haben sich über ihre Personalien event. über den Grund ihres Hierseins genügend auszuweisen.
- Ungenügender Ausweis führt zur Arretierung.
- Die Wachtmannschaft wird durch eine Armbinde (näher zu bezeichnen) gekennzeichnet.
- Nur wer mit dieser Auszeichnung versehen ist, hat das Recht die Obliegenheiten eines Bürgerwachtpostens auszuüben.
- ... dieses Reglementes und ist am 1 September 1914 vom Gemeindrat gutgeheissen worden ...
Für die Bürgerwehr wurde eine Kollektivversicherung für 7 Mann auf 3 Monate bei der schweizerischen Unfallversicherungsgesellschaft abgeschlossen.
Prot vom 28.09.1914 Bürgerwehr betr. beginn des Wachtdienstes:
- Auf Anregung von Herrn J. J. Brunner Präsident betr. das Funktionieren der hiesigen Bürgerwehr, wird in Anbetracht des Abreichens der Feldfrüchte u Gemüse zur Sicherheit vor stehlen solcher, und Herumziehen von Personen beschlossen die Bürgerwehr Abteilungsweise im unbestimmten Nächten funktionieren zu lassen, und Herr J. J. Brunner Präsident mit diesem Auftrage betraut.
Prot vom 26.10.1914 Bürgerwehr Rapport ist folgendes über einen Vorfall zu lesen:
Der Rapport dat. den 22 Oktober 1914 erstattet von der bestellten Bürgerwehrkommission betreffend die Ausübung des Wachtdienstes hiesiger Bürgerwehr wurde verlesen und lautet:
Auf Anregung von Herrn J. J. Brunner Präsident betr. das Funktionieren der hiesigen Bürgerwehr, wird in Anbetracht des Abreichens der Feldfrüchte u Gemüse zur Sicherheit vor stehlen solcher, und Herumziehen von Personen beschlossen die Bürgerwehr Abteilungsweise im unbestimmten Nächten funktionieren zu lassen, und Herr J. J. Brunner Präsident mit diesem Auftrage betraut.
Am 10/11 Oktober wurde der Wachtdienst von 3 Gruppen 2 Abteilung, 6 Mann besorgt. Wachtchef ist Herr Gmdrt Heinrich Brunner zum schönen Grund. Der Doppelposten, welcher um 12 Uhr die Weingasse patrulliert (E. Haas u. Heinrich Dübendorfer-Keller) betreffen in den dortigen Baumgärten Ca 4 junge Männer auf der Flucht indem dieselben den genannten Posten deponieren, dass von Otto Hirt, Bierdepot vom Bahnübergang (bei der Strasse) auf öffentlichem Grunde aus, auf sie geschossen worden sei, und sie beim Wegspringen deutlich das Aufprallen der Schrotkörner an der Mauer beim Löwen gehört haben. Jn diesem Momente war die Wacht nicht auf dem Tatorte, und konstatieren die kurz vorher auf diesem Posten gestandenem Herrn Eduard Ruff, Oberfeuerkommandant, und Karl Dübendorfer, Wachtchef 1. Gruppe dass genannter Otto Hirt, mit den stärksten Schimpfwörtern die Wachtposten tituliert habe und mit seiner bereitgehaltenen Schusswaffe bedroth.
Jn Anbetracht dass:
I Heute und Sonntags zwar (Wachtchef Herrn Johannes Weiss) sowie in den Wirtschaften bei jeder Gelegenheit dieser Hirt stets die gemeinsten Ausdrücke wie (Hallunken, Schulbuben) auf die ordnungsgemäss funktionierende Bürgerwehr anwendete.
II dieser O. Hirt verschiedenorts deutlich gesagt hat, dass er Munition genug habe für die Bürgerwehr, und mit Schiessen auf die Posten gedroht hat
III O. Hirt durch das Schiessen und Gefährdung von Personen um Mitternacht eine grobe Ruhestörung (in weiter Umgebung sind die Leute aufgeschreckt) begangen hat, überweisen sie diese Angelegenheit an den Gemeindrat zur gesetzmässigen Ahndung (wiederrechtlicher Gebrauch von Schusswaffen) und erwarten baldigst Bericht über die Verfügung und Erledigung dieser Angelegenheit.
- Hirt Otto Polizeibusse Nachdem das Bemerken des Otto Hirt im Allgemeinen geschildert worden wird beschlossen: Sei dem Otto Hirt Bierdepothalter in Bassersdorf wegen Uebertretung von § 5 Abs. 2 der Feuerpolizeiverordnung für den Kanton Zürich, und im Sinne von Art III des Waffenverbotes vom 6 August 1914 eine Busse von Frk 15.- nebst 60 Cts Waibelgebühren auferlegt unter Zustellung einer diessbezüglichen Polizeiverfügung gegen Empfangsbescheinigung, und Mitteilung dieses Beschlusses an die Bürgerwehrkommission.
- Bürgerwehr betr Einstellung des Wachtdienstes Ferner wird beschlossen den Bürgerwehr-Wachtdienst bis auf weiteres einzustellen, was der Bürgerwehrkommission ebenfalls mitzuteilen sei.
Ab dem 28.11.1914 ist nichts mehr in den Protokollen und Akten über die Bürgerwehr verzeichnet. Vermutlich wurden diese Bürgerwehren in der Schweiz von den Behörden eingestellt.
Am 11.11.1918 endete der Erste Weltkrieg. General Ulrich Wille wurde entlassen, aber die Armee weiterhin im Aktivdienst behalten. Die Gründe waren der Generalstreik 1918 und die Arbeiteraufstände sowie der Ausbruch der Spanische Grippe. Erst 1920 wurde der Aktivdienst beendet.
Im November 1918 wies das das Statthalteramt Bülach die Gemeinden an zu prüfen, ob in der Gemeinde eine Bürgerwehr geschaffen werden soll. Im Prot vom 14.11.1918 Bürgerwehr betr. Schaffung einer solchen:
Herr J. J. Brunner, Präsident teilt mit, dass letzthin in Bülach durch das Statthalteramt eine Conferenz von Gemeindebehörden stattgefunden an welcher er ebenfalls teilgenommen, die dahin gegangen, gestützt auf erfolgte Annahme unter dem arbeitenden Volke in einzelnen Gemeinden, eventuell Schaffung von Bürgerwehren in den Gemeinden.
Jn Anbetracht da sich in hiesiger Gemeinde von Unruhen nichts bemerkbar machte wurde beschlossen, vorderhand noch keine Bürgerwehr zu gründen, und die Behandlung wenn nötig auf eine spätere Sitzung verschoben.
Prot vom 25.01.1919 Bürgerwehr betr. Gründung eines solches:
Herr J. J. Brunner, Präsident teilt mit, dass er auf Einladung sei vom Statthalteramt Bülach schon zum zweiten Mal an einer Konferenz in Bülach betreffend Gründung von Bürgerwehren teilgenommen habe, und sich bei dieser Behandlung, unter den Gemeindeabgeordneten des Bezirkes Bülach ergaben, dass durchwegs alle Gemeinde mit der Bestellung von Gemeindewehren vorgearbeitet und organisiert seien, und macht die Umfrage was in unseren Gemeinde in dieser Hinsicht, gestützt auf bekannte Vorkommnisse an verschiedenen Orten um einigermassen die Gemeinde zu schätzen zu machen sei, ob wir auch eine sogenannte Gemeindewehr organisieren und einführen, wollen.
Die Umfrage ergab, dass kein direkter Antrag für Gründung einer solchen erging, dagegen Herr Gemeindrat Heinrich Burkhart, unter Hinweis auf die allgemeinen Verhältnisse, er es für Unnotwendig erachte eine Bürgerwehr zu bestellen und stelle , trotzdem er wisse in der Minderheit zu seien einen Gegenantrag gegen diese Gründung.
Durch die weitere Besprechung hierüber, wurde von einer Beschlussfassung abgesehen, und dieses Traktandum auf eine spätere Sitzung verschoben.
Prot vom 19.02.1919 Bürgerwehr betr. Beswtellung derselben:
Unter Hinweis auf Prot 15 pag 59 teilt Herr J. J.Brunner Präsident mit, dass er nochmals an einer Konferenz in Bülach betreffend Bestellung von Gemeindewehren habe teilnehmen müssen und er beantrage, da alle Gemeinde solche eingeführt haben, dass auch hier für alle Fälle wenn es nötig ist eine solche bestellt werden solle.
Die Diskussion ergab, dass kein Gegenantrag erfolgte und machte Herr J. J. Brunner Präsident noch die Mitteilung, dass für das Kommando Herr Emil Hecht, Oberleutnant vorgesehen und Herr Albert Eugen Brem als Stellvertreter in Aussicht stehe, auch für die weitere Organisierung wurde gesorgt.
Prot vom 14.03.1919 Bürgerwehr betr. Competenzerteilung:
Das Verzeichnis über die Mannschaft und Chef der Bürgerwehr wurde vorgelegt und in seinem Umfange genehmigt.
Für die Anordnung einer allfälligen Antretung in Aktion der Bürgerwehr wurde vom Gemeindrat bestellt die Herren J. J. Brunner Präsident als Vorsitzender, Heinrich Brunner zum schönen Grund Gemeindrat und Albert Brunner, Gemeindrat, und denselben alle Competenz, im Ernstfalle erteilt.
Prot vom 19.03.1919 Bürgerwehr betr. Organisation:
Herr J. J. Brunner, Präsident erstattet Bericht über die stattgefundene Versammlung, von Abgeordneten der Gemeindebehörde des Bezirkes Bülach welche letzthin durch das Statthalteramt in Bülach abgehalten worden und deren er ebenfalls beigewohnt habe, betreffend die Organisation der Bürgerwehren bezugsw. Gemeindewehren.
Hieraus ist zu entnehmen, dass keine Schiesswaffen abgegeben werden; betreffend das Handgelübte wurde eine Zuschrift verlesen, welche kund gibt, betreffend die Ausführung desselben, die Führer der Bürgerwehren werden nur mit Uniform versehen.
Jm weitern sei im Ernstfalle hauptsächlich die Linie Zürich-Winterthur zu bewachen, betreffend Munition wird mit geteilt, dass solche bereits bezogen worden, und befinde sich gegenwärtig im Hause des Herrn Robert Bachmann, woraufhin auf Antrag Brem beschlossen wurde, dieselbe stillschweigend dort zu belassen.
Die Vorschriften betr. die hiesige Gemeindewehr wurden verlesen, welche Aufschluss gaben über die Bestellung derselben im Ernstfall, und wurden unbeanstandet entgegengenommen, auch die Statuten wurden verlesen und in ihrem Umfange genehmigt.
Laut Aufstellung einer Liste über die hiesige Gemeindewehr beträgt die Mannschaftszahl 112 mit 3 Mann der Commission, auch wurde über die Versicherung der Mannschaft gesprochen, die aber erst im Ernstfalle jedoch dann sofort, in Anwendung kommen soll.... keine Schiesswaffen abgegeben ...;
Prot. vom 17.06.1937 Bürgerwehr:
Da in Bassersdorf keine Bürgerwehr mehr besteht, so wird zufolge dessen die Unfallversicherung der Schweiz. Unfallversicherungn in Winterthur aufgehoben.
Prot. vom 03.07.1937 Bürgerwehr wird das Kapitel Bürgerwehr endgültig ad acta gelegt, indem man beschloss
Durch Beschluss des Gemeinderates Bassersdorf vom 17. Juni 1937 wird die Unfallversicherung der Bürgerwehr aufgehoben.